Versicherungsschäden

Die meisten Schäden durch Sturm, Hagel, Feuer oder Wasser werden von Haus- oder Wohnungsbesitzern durch die Wohngebäudeversicherung und etwaige Zusatzversicherungen abgedeckt. Im Schadensfall kann man seinen Anspruch dann gegenüber der Versicherung geltend machen und bekommt die Mittel, die nötig sind um den Schaden zu beheben von der Versicherung ersetzt. Soweit die Theorie. In der Praxis sieht das meist ganz anders aus …
Unser zertifizierter Bausachverständiger steht Ihnen im Schadensfall mit Rat und Tat zur Seite. Zunächst gilt es meist Schadensmanagement zu betreiben und Erstmaßnahmen zu ergreifen um Folgeschäden abzuwenden. Anschließend muß der entstandene Schaden und die Schadensursache fachmännisch festgestellt werden.
In die Ermittlung der Schadenhöhe fließen verschiedene Gesichtspunkte ein: Wodurch ist der Schaden genau entstanden? Handelt es sich eventuell um einen Regressfall? Ein Schadengutachten schafft Klarheit und hilft bei der folgenden Planung: Was ist nötig um den entstandenen Schaden vollständig zu beheben? Auch bei der Erstellung des Sanierungskonzepts sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner und helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Interessen bei der zuständigen Versicherung.
Auch bei der Durchführung der Sanierung sind wir für Sie da – wir überwachen die Sanierungsmaßnahmen und sorgen so für eine fachmännische Umsetzung der benötigten Arbeiten. Eine Kontrolle nach Beendigung der Sanierung gibt Ihnen Sicherheit, daß alles ordentlich erledigt wurde.