Wertermittlung

Als Sachverständiger für die Bewertung von unbebauten und bebauten Grundstücken erstelle ich unabhängig, neutral und weisungsfrei Verkehrswertgutachten i. S. des § 194 BauGB. Ich bin EU-zertifiziert gemäß DIN EN ISO/IEC 17024:2012. Damit entsprechen meine Gutachten dem europäischem Standard und der jeweils aktuellen Rechtslage.
Diese Gutachten werden im Wesentlichen in den folgenden Fällen nachgefragt:
- Ein Eigentümer möchte seine Immobilie verkaufen und in die Vermarktung nur mit einem fundiert begründeten Angebotspreis gehen
- Ein Kaufinteressent möchte sich vergewissern, dass der Preis für eine bestimmte Immobilie angemessen ist
- zum Zwecke der Bilanzierung
- zur Bewertung des Vermögens zum Verfassen eines Testaments
- gerichtliche und außergerichtliche Vermögensauseinandersetzungen, z. B. in Nachlass- und Scheidungsfällen
- zur Durchführung sonstiger Vermögensaufteilungen
- zur Vorbereitung von Zwangsversteigerungen zum Zwecke der Befriedigung von Gläubigern
- bei Steuerangelegenheiten
- zur Bewertung von Erbbaurechten und sonstigen Rechten und Belastungen
Außerdem ermittele ich Beleihungswerte zum Zwecke der Fremdfinanzierung nach der Beleihungswertverordnung (BelWertV) und erstelle überschlägige Wertermittlungen (Wertschätzung) nach Vorlagen von Banken und Versicherungen. Die in § 6 der Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV) genannten Anforderungen an Gutachter werden von mir vollumfänglich erfüllt.
Auftraggeber der Gutachten sind üblicherweise
- Privatpersonen
- Rechtsanwälte
- Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
- Gerichte
- Kreditinstitute