Themenbild zur Durchführung einer Sachwertermittlung durch das Sachverständigenbüro Dreher

Ertragswertgutachten

Ein Ertragswertgutachten spiegelt den Wert einer Immobilie aus den tatsächlich erzielten Mieteinnahmen bzw. möglichen zu erzielenden Mieteinnahmen oder anderweitige Erträge wieder.

Was ist ein Ertragswertgutachten? 

Ein Ertragswertgutachten spiegelt den Wert einer Immobilie aus den tatsächlich erzielten Mieteinnahmen bzw. möglichen zu erzielenden Mieteinnahmen oder anderweitige Erträge wieder. Es ist ein komplexes Verfahren, bei dem zur Berechnung die Parameter wie Bodenwertverzinsung (Liegenschaftszinssatz), Mietertrag, Verwaltungskosten und Restnutzungsdauer einbezogen werden. 
 
Dabei ist die Lage ein wichtiger Aspekt, der oftmals im Verhältnis zu den Parametern wie Ausstattung und tatsächlicher Zustand falsch oder zu Unrecht zu gering bewertet wird, wenn es um die Rentabilität vermieteter Objekte, wie Ladengeschäfte oder Praxisräume geht, Lagerhallen oder Stellflächen. 

Wann wird ein Ertragswertgutachten benötigt? 

Ein Ertragswertgutachtenbenötigen Sie, wenn der Wert einer Immobilie oder eines Flurstückes über den Faktor „zu erwartender Ertrag durch Miet- oder Pachteinnahmen“ berechnen und bewerten lassen müssen, zum Beispiel für das Finanzamt, bei Geschäftsauf- oder Übergaben, bei Veräußerungen, Teilungen oder in Erbfällen. 

Das Finanzamt bevorzugt dieses aussagekräftige Gutachten als steuerliche Berechnungsgrundlage, da steuerliche Festsetzungen und Berechnungen grundsätzlich auf der Basis eines Ertragswertgutachtens stattfinden, wie etwas Mieteinnahmen. 

Für einen Investoren geht es um die Kaufentscheidung und sehr oft um sehr viel Geld, bis hin zur Beeinträchtigung der Liquidität des Unternehmens. 
Die Zahlen eines fundierten Ertragswertgutachtens sind die Basis ihrer Kaufentscheidung.  

Es geht darum, die nachhaltig am Markt zu erzielenden Mieten einer Immobilie zu ermitteln und diese in ein objektives Verhältnis zum Kaufpreis zu setzen. 

Für welche Objekte werden Ertragswertgutachten erstellt?

In der Regel werden Ertragswertgutachten für wirtschaftlich, sprich gewerblich genutzte Gebäude erstellt, die den Besitzer wechseln, Erneuerung oder Erweiterung erfahren oder auch für die Beantragung von öffentlichen Förderungen zur Erhaltung oder Denkmalschutz. Die zu erwirtschaftenden Erträge bestimmen schlussendlich den Wert der Immobilie und gleich so den Kaufpreis.

  • Mietshäuser im Genossenschaftsverbund, oder von Investorengruppen
  • Sonderimmobilien wie beispielsweise:
  • Hotels und Gaststätten
  • Tankstellen
  • Gesundheitliche Einrichtungen
  • Logistikgebäude
  • Landwirtschaftliche Anlagen und Betriebe
  • Gestüte
  • Energieversorgungsanlagen, wie Solarfelder oder Biogas

Welche Parameter werden zur Berechnung herangezogen?

Neben der Lage, die vor allem bei vermieteten Objekten eine große Rolle spielt, sind es  noch eine ganze Reihe mehr Parameter, die zur Berechnung herangezogen werden müssen:

  • Größe bzw. Fläche der gesamten Immobilie
  • Bodenwert
  • Bodenwertverzinsung
  • Baulicher Zustand
  • Instandhaltungszustand
  • Kaltmiete
  • Mietspiegel
  • Mieteinnahmen
  • Besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale (BOG’s)
  • Bewirtschaftungskosten
  • Reparatur-und Instandhaltungskosten

Persönliches Gespräch

All diese Daten müssen genau ermittelt werden und werden in einem speziellen Berechnungsverfahren miteinander verknüpft.

Ein Ortstermin eines sachkundigen Fachmannes ist hier ebenso unabdingbar wie die saubere Dokumentation auch Anhand von Fotos.

Wir beantworten Ihnen gerne Ihre Fragen in einem persönlichen Gespräch und sichten und prüfen auch Unterlagen auf Vollständigkeit und Plausibilität bei Kaufabsicht.

Sprechen Sie uns gerne direkt an oder schreiben Sie uns zu Ihrem Anliegen.

Gerne beraten wir Sie persönlich

über unser Leistungsspektrum und geben Ihnen sofort Hilfestellung im Bedarfsfall.