Themenbild zur Durchführung einer Sachwertermittlung durch das Sachverständigenbüro Dreher

Vergleichswertgutachten

Präzise Wertermittlung von Grundstücken und Immobilien anhand zeitlich aktuell erzielter Kaufpreise gleicher oder ähnlicher Grundstücke oder Immobilien.

Was ist ein Vergleichswertgutachten?

Mit dem Vergleichswertgutachten wird der präzise Wert von Grundstücken und Immobilien anhand zeitlich aktuell erzielter Kaufpreise gleicher oder ähnlicher Grundstücke oder Immobilien ermittelt.

Für ein belastbaren Vergleichswertgutachtens werden in der Regel 10 – 15 vergleichbare Verkaufsfälle bzw. -objekte herangezogen. So können sehr genaue Vergleichswerte ermittelt werden, welche weitere Parameter für die Erstellung eines Vergleichswertgutachtens darstellen. Diese Form der Gutachtenerstellung nennt man Vergleichswertverfahren.

Meist wird es vor allem bei der Berechnung von Grundstücken und deren Immobilien eingesetzt, die im privaten Besitz sind.

Für komplexe Gebäuden oder Geschäftsimmobilien kommt diese Form der Wertermittlung nicht in Frage, das es sehr schwierig ist, Vergleichsobjekte in dieser Anzahl  und mit den exakten und benötigten Vergleichsparameter für die Berechnung und Erstellung zu finden.

Aus diesem Grunde kommen für diese Art Immobilien nur das Sachwert- oder Ertragswertgutachten für die Wertermittlung in Frage.

Wann benötigen Sie ein Vergleichswertgutachten?

Vergleichswertverfahren werden in Rechtsstreitigkeiten um Vermögenswerte, z.B. Scheidungen, Erbfällen usw. herangezogen. Meist geht es dabei um die Frage, in welcher Höhe auszuzahlen sei oder ob ein Verkauf lohnt, oder ob Entschädigungen und wenn ja, in welcher Höhe gezahlt werden müssen.

Für Privatverkäufe dient es dazu, einen realistisch zu erzielenden Verkaufspreis zu ermitteln, der alle aktuellen Marktgegebenheiten einbezieht.

Aber auch wenn es darum geht, Vermögenswerte zu teilen, Erbansprüche geltend zu machen oder eben Kaufgebote abzugeben.

Welche Daten werden zur Erstellung eines Vergleichswertgutachtens herangezogen? 

1.) Aktuell erzielte Kaufpreise von Vergleichsobjekten sind in der Tat die wichtigsten und relevantesten Daten, die den Anforderungen gemäß ImmoWertV (Wertermittlungsverordnung) gerecht werden. 

Oft sind diese in den Kaufpreissammlungen der Gutachterausschüsse gelistet und können dort vom Gutachter abgerufen werden. 

2.) Nicht zur Berechnung herangezogen werden aktuell dotierte Angebotspreise vergleichbarer Grundstücke bzw. Immobilien, da sie keine Aussagekraft besitzen.  

Viele Angebotspreise decken sich in der Regel nicht vollständig mit Verkaufspreisen , was die unterschiedlichsten Gründe haben kann, wie beispielsweise ein Notverkauf, schlecht eingewertete Angebote oder Mängel, die so auf den ersten blick nicht zu sehen sind. Einen Blick darauf zu werfen kann zwar interessant sein, hat jedoch keine Relevanz in einer fundierten Vergleichswert-Berechnung. 

3.) Sehr wichtig ist die sorgfältige Marktanalyse bei anerkannten Quellen, wie beispielsweise die Kaufpreis- Sammlung der Gutachterausschüsse, Online- Immobilienportale oder Auswertungen von Banken oder Immobilienverbänden.

Jedoch gilt es auch hier ein kritisches Auge auf die tatsächlich vergleichbaren Parameter zu halten. Hier sind sehr viel Fingerspitzengefühl und Erfahrung erforderlich.

Ist jedoch ein zertifiziertes Vergleichswertgutachten erstellt, manövrieren Sie damit sicher durch Ihre gerichtlichen Auseinandersetzungen oder Verkaufsprozesse.
Zudem einen ist dies sehr beruhigend zu wissen, wo man sich mit dem ermittelten Wert bewegt.

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