Neutrale Einwertung Ihrer Immobilie
Eine hochwertige und neutrale Einwertung Ihrer Immobilie kann Ihnen einen wesentlich besseren Verkaufspreis einbringen als vielleicht ein interessenverbundenes Gutachten. Auch wenn dies nicht sein sollte und auch nicht zugegeben wird, sind diese Verknüpfungen, natürlich für den Laien nicht erkennbar, an der Tagesordnung.
Besonders interessant wird es, wenn Objekte in Bezug auf Erb- oder Scheidungsangelegenheiten bewertet werden sollen, wo sich die Interessen der beiden Parteien meist sehr gegensätzlich bewegen.
Doch es gibt auch hier fixe Rahmenbedingungen und Gesetze, die der Wertermittlung unumstößlich zugrunde liegen. Sachkundig werden sowohl die von Gutachterausschüssen erstellten Grundstücksmarktberichte, die Bodenrichtwerte, die Grundbuchauszüge und weitere relevanten Daten und Informationen eingeholt, ausgewertet und geprüft.
Ortstermin verschafft Klarheit
Ein Ortstermin verschafft Klarheit über den Zustand der Bausubstanz und über den Wert und Grad der Ausstattung. Auch vorhandene Unterlagen zum Objekt, Historie, Auflagen, eventuelle Belastungen oder auch Denkmalschutz finden Beachtung und sind nicht selten ein Zünglein an der Waage. Gleiches gilt für die Wahl des Ermittlungsverfahrens oder die Erstellung einer Wohn-Nutzflächenberechnung, sollte dies aufgrund mangelnder Unterlagen nützlich werden.
Zweitmeinung oder Gegengutachten
Mediatorisch untermauert er bei Bedarf die Wertlegung und oft erspart dies den Rechtsstreit, denn Zahlen lügen nicht. Auch als Zweitmeinung oder Gegengutachten bei verhärteten Fronten konnte mit einer klaren Ausführung die Situation schon geklärt werden.
Selbst in schwierigen Fällen, wie mit Nießbrauch und Erbpacht belegten Objekten oder Grundstücken, Großprojekten oder Sanierungsfällen, steht er mit seiner praktischen Erfahrung als der Fels für Sie in der Brandung. Profitieren Sie von seiner Doppelqualifizierung als Baugutachter ebenfalls gemäß DIN EN ISO/IEC 17024:2012 mit Sonderqualifikationen in den Bereichen Holzbau, Küchen, Parkett oder zementäre Oberflächen, als auch von seiner jahrzehntelangen Erfahrung im ausführenden Handwerk.
„Schwäbisch korrekt“ ist das, was uns ausmacht.
Wenden Sie ich vertrauensvoll an uns, wenn Sie sich in einem oder sogar mehreren Bereichen wiederfinden:
- Verkauf oder Verkaufsabsicht
- Erwerbsabsicht
- Erb- oder Scheidungsangelegenheiten
- Zwangsversteigerungen
- Nießbrauch-Ermittlung
- Beleihungsabsicht, Bilanzierung oder Besteuerung
- Versicherungsfälle
- Gewerbeimmobilien
- Gestüte
- Landsitze
- Großprojekte, Industriegebäude, Hotels
Regionalkundig, schnell und zuverlässig sind wir für Sie im Ländle und im Großraum Stuttgart/ Bodensee unterwegs. Doch auch länderübergreifend und im gesamten Bundesgebiet, als auch auf den Balearen sind wir für Sie präsent.
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